- Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre & mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
- Prüfungen: Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Die Fahrschule stellt dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst du dir die Schlüsselzahl 196 in deinen Führerschein eintragen lassen.
- Unterlagen/ Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.
- Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn du später einen A-Führerschein machen willst.
- Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
- Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!